Archiv für die Kategorie „Fotografie“

Teil 3: Vorgehensweise gegen Foto-Diebe

Dienstag, 12. Mai 2009

Zu Teil 2: Urheberrechtsschutz für Fotos

Nachdem ich im letzten Teil auf die in Österreich geltende Rechtslage zum Thema „Urheberrechtsschutz für Fotos“ eingegangen bin und auch kurz auf die breit gefächerte Meinungsvielfalt in einschlägigen Diskussionsforen verwiesen habe, möchte ich im heutigen – 3. Teil – dieser Artikelserie meinen eigenen Standpunkt etwas eingehender erläutern.

Zuvor aber einige Punkte über meine Fotos generell:

Die von mir auf meiner Homepage (genauer gesagt auf meinen diversen Websites) ausgestellten Fotos (mittlerweile fast 16.000) sind aus Speicherplatzgründen und aus Rücksicht auf die Ladezeiten in Größe und Qualität deutlich reduziert.

Trotz dieser Einschränkung und auch wenn ich die Bilder im Internet öffentlich präsentiere, dürfen Fotos nicht ohne schriftliche Genehmigung von meinen Webseiten entnommen werden.

In der Vergangenheit habe ich zwar schon einige Male im Nachhinein erfahren, dass meine Bilder widerrechtlich verwendet wurden – einmal habe ich sogar eine Beschwerde erhalten, dass die Fotos für einen öffentlichen Vortrag in viel zu schlechter Qualität und nur viel zu klein verfügbar wären.

Da es sich bisher bei jenen Fällen, von denen ich Kenntnis erhielt, aber ausschließlich um Privatpersonen bzw. um gemeinnützige Organisationen handelte, wurde ich nicht weiter aktiv.

Meist bin ich aber ohnehin bereits vorher kontaktiert und um Erlaubnis gefragt worden. Und darum möchte ich es auch weiterhin so halten, dass ich meine Fotos bei entsprechender Anfrage für nicht-gewerbliche Zwecke bei Nennung meines Namens und meiner Webadresse (Foto: Christian Suschegg – www.wanderprofi.at) kostenlos zur Verfügung stelle werde.

Sollte ich allerdings erfahren, so wie es jetzt passiert ist, dass meine Fotos für geschäftliche Zwecke verwendet werden, ohne vorher meine schriftliche Einwilligung einzuholen und die Regelung der Nutzungsrechte abzuklären, werde ich künftig mit den gesetzlich festgelegten Möglichkeiten gegen den dreisten Foto-Dieb vorgehen.

Da mir aber durchaus bewußt ist, dass – vielleicht auch mangels Wissen – unüberlegte Handlungen und Fehler passieren können, empfehle ich auch anderen Bilderklau-Opfern folgende Vorgangsweise im Sinne einer gütlichen Einigung:

1.) Beweissicherung:
Screenshot bzw. Ausdruck der betreffenden Webseite mit dem gestohlenen Bild.
Bittet auch einen unabhängigen Zeugen, das gleiche auf einem anderen Computer zu machen.

2.) Kontaktaufnahme:
Schreibt den Homepage-Betreiber über die im Impressum ersichtlichen Daten mit einer freundlichen E-Mail an und bietet ihm eine einvernehmliche Lösung an.

3.) Kontaktaufnahme – Wiederholung:
Sollte diese Anfrage nicht innerhalb weniger Tage beantwortet werden, schreibt eine 2. E-Mail, in der Ihr Euer Ansinnen wiederholt. Vergreift Euch aber nicht im Ton. Bindet eventuell weitere Zeugen in den Empfängerkreis ein.

Kommt jetzt noch immer keine Reaktion, würde ich folgende Vorgangsweise empfehlen – und vergesst nicht: Ihr seid keine Bittsteller, sondern klar im Recht.

4.) Rechnung:
Sendet dem Bilderklauer mittels eingeschriebenem Brief eine Rechnung und legt noch einmal die eindeutige Gesetzeslage klar.

Auch wenn der Foto-Dieb das Bild mittlerweile entfernt hat, würde ich zu diesem Zeitpunkt bei weiterer Verweigerung, keine Skrupel mehr haben, auch „schwerere Geschütze“ aufzufahren.
Oder würdet Ihr einem Auto-Dieb verzeihen, der – nachdem er ertappt und entlarvt wurde – das Auto einfach wieder abstellt und so tut, als wäre damit alles wieder in Ordnung ?
 

Welche weiteren Möglichkeiten und Aktionen schweben mir da so vor ?

Zuallererst bietet sich natürlich der Weg zum Rechtsanwalt an. Es gibt klare gesetztliche Regelungen zum Urheberrecht und mittlerweile zeigen ja auch einige Beispiele (im Internet nachzulesen), dass für ein Anwaltsschreiben an den Urheberrechtsverletzer schnell einmal höhere dreistellige Eurobeträge fällig werden – ganz zu schweigen von gerichtlichen Klagen, bei denen auch Tausenderbeträge keine Seltenheit sind.

Je nach Unverfrorenheit des Bilderklauers würden mir natürlich auch noch anderen Möglichkeiten in den Sinn kommen, allerdings vermute ich, dass ich mich dabei auf dünnes Eis begeben würde – darum sind diese Maßnahmen eher mit Vorsicht zu genießen.

Beginnt in Fotoforen eine Diskussion, wie andere gegen diese Dreistigkeit vorgehen würden. Ihr werdet sehen, wie schnell und fordernd die Fragen nach dem Dieb und dem Bild kommen. Und wie leicht kann man sich da verplappern und die entsprechenden Daten herausgeben ;-)

Beschreibt in einem Blog-Beitrag, wie ihr bestohlen wurdet. Und irgendwann kann das ja in der konkreten Angabe des Diebes sowie in der Präsentation des zuvor sichergestellten Beweismaterials münden.

Ganz krass wäre es natürlich, die Kunden dieses „ehrenwerten Homepage-Betreibers“ zu befragen, was sie denn so darüber denken, mit einem Dieb geschäftliche Beziehungen zu pflegen.

Im nächsten Teil dieser Artikelserie werde ich konkreter auf meinen eigenen Fall eingehen. Ich werde Euch einige Details über die ohne meine Zustimmung mißbräuchlich verwendeten Fotos erzählen, sowie ein Muster meiner an den Foto-Dieb gericheten E-Mail zeigen.

Zu Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Teil 2: Urheberrechtsschutz für Fotos

Montag, 11. Mai 2009

Zu Teil 1: Bilderklau und Foto-Diebstahl

Bevor ich mich in meinem heutigen Artikel in die Niederungen der Juristerei begebe, möchte ich einleitend erwähnen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern dass es sich hier um allgemein im Internet zugängliche Informationen handelt, auf deren Ersteller ich bei den jeweiligen Zitaten verlinke.

Weiters möchte ich anmerken, dass ich mich bei meinen Recherchen zum Thema “Urheberrecht für Fotos” auf die österreichische Rechtslage beschränkt habe.

Wenn man sich in diversen Foto-Foren (z.B. DSLR-Forum) umsieht, wird man feststellen, dass die unrechtmäßige Verwendung von Fotos gar nicht so selten ist. Bilder-Diebe sind unter Zeitungsverlagen wohl ebenso zu finden, wie bei Betreibern kommerzieller Websites, aber auch private Verkäufer bedienen sich bei Versteigerungen, z.B. bei eBay nicht selten fremden Bildmaterials. Und es ist sogar schon vorgekommen, dass sich besonders dreiste Bilderklauer bei Wettbewerben Preise mit gestohlenen Fotos erschlichen haben.

In den Foren führen diese Berichte oder Anfragen, wie man sich in solch einem Fall am besten verhalten solle, immer wieder zu sehr emotionalen und kontroversiell geführten Diskussionen.

Der Meinungsbogen reicht dabei von “Meine Fotos können ruhig verwendet werden. Erstens sind sie ohnehin nicht so gut und zweitens bin ich stolz, wenn sie anderen gefallen” über “Das ist doch nicht so schlimm, der vermeintlich Bestohlene hätte sein Bild halt nicht öffentlich ins Internet stellen sollen. Dort muß man damit rechnen, dass es sich andere herunterladen” bis zu “Der Dieb muß öffentlich bloßgestellt und auf eine hohe Geldsumme verklagt werden“.

Sehen wir uns in dieser strittigen Angelegenheit zunächst einmal die Gesetzeslage an.

Eine der interessantesten Webseiten zum Thema Urheberrecht habe ich unter folgender Webadresse gefunden:

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm

Insbesondere der Abschnitt 2 mit seinen Unterpunkten ist hier höchst informativ, weshalb ich mir erlaube, Teile der Unterpunkte 2.1 und 2.3 zu zitieren:

2.1. Wenn man Fotos, Grafiken oder Texte in einer Website entdeckt, darf man sie dann auf die eigene Website übernehmen? Oder sie in der Vereinszeitung abdrucken?

Fotos auf keinen Fall. Fotos genießen auch dann Urheberrechtsschutz, wenn sie nur ganz primitiv sind. 

 2.3. Kann man etwas dagegen tun, wenn man sein Foto auf einer Website findet, auf der man das Foto nicht veröffentlicht haben will?

 2.3.2: selbst gemachtes Foto mit beliebigem Motiv:
Hier hat der Fotograph einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem UrhG, insbesondere auch einen Schadenersatzanspruch, der zumindest die Abgeltung der zweifachen Lizenz beinhaltet.

 

Auch auf folgender Website finden sich informative Angaben:

http://www.ideensindetwaswert.at/content/faq/faq.php
 

Ein Zitat daraus:

Welche Rechte sind bei Fotos zu beachten?
Fotos sind als “Lichtbildwerke” durch das Urheberrecht geschützt.
Wie kann ich mein Werk schützen lassen?
Bereits mit ihrem Entstehen, also mit dem Akt der Schaffung (Realakt), sind Werke als Geistiges Eigentum durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ein Formalakt zur Registrierung ist nicht notwendig.

Auch die Webseiten der Wirtschaftskammer Burgenland werden in der Googlesuche beim Thema “Urheberrecht an Fotos” ganz weit vorne gelistet:

Zitate der wichtigsten Passagen:

 Das Urheberrecht

Jeder in der Werbebranche Tätige hat auch darauf zu achten, dass er einerseits nicht in fremde Urheberrechte eingreift (z.B. durch die unzulässige Verwendung von Fotos) …

Unter diesem Aspekt ist faktisch jedes Foto urheberrechtlich geschützt.

Der Urheberrechtsschutz entsteht mit der Schaffung des Werkes, also gleichsam “automatisch”. Ein weiterer Formalakt ist nicht erforderlich. Unbeachtlich ist auch, ob das Werk mit einem “Copyright”-Vermerk (Urheberrechtshinweis) versehen wurde.

Verletzungen des Urheberrechts begründen einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, einen Anspruch auf Schadenersatz und auf Herausgabe des Gewinns. Ebenso hat der in seinen Urheberrechten Verletzte Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, selbst wenn den Verletzer kein Verschulden trifft.  

Im nächsten Teil dieser Artikelserie werde ich meinen eigenen Standpunkt zu diesem Thema erklären und etwas näher auf den persönlich erlebten Vorfall eingehen.

Zu Teil 3: Vorgehensweise gegen Foto-Diebe

Teil 1: Bilderklau und Foto-Diebstahl

Freitag, 8. Mai 2009

Nun wurde auch ich Opfer eines Foto-Diebstahls – umgangssprachlich auch als “Bilderklau” bezeichnet.

Aus diesem Grund möchte ich mich in einer mehrteiligen Artikelserie dem Thema “Urheberrechte für Fotos“ widmen.

Vermutlich, oder richtiger formuliert, sicher wurden Fotos auch schon bisher von meinen Websites heruntergeladen und für diverse Zwecke verwendet. Zumindest habe ich einige Male im Nachhinein selbst bemerkt oder durch Zufall erfahren, dass meine Bilder auch anderweitig zu finden sind.

Bisher war dies aber ausschließlich im privaten Bereich bzw. im Umfeld gemeinnütziger Organisationen, weshalb ich keine weiteren Schritte unternommen habe, auch wenn es mir besser gefallen hätte, wenn ich vorher kontaktiert worden wäre. Ich hätte dem “Entwender” dann meist auch ein besser aufgelöstes Bild zur Verfügung stellen können.

Nun habe ich aber zum ersten Mal festgestellt, dass eines meiner Bilder ohne meine Zustimmung eine gewerbliche Homepage schmückt. Und spätestens jetzt hört sich für mich der Spaß auf.

Wo liegt das Problem ?

Man könnte jetzt meinen, weshalb macht er jetzt wegen eines lächerlichen Bildes so einen Aufstand.

Nun – Fotos sind urheberrechtlich geschützte Werke. Und auch wenn sie öffentlich auf einer Homepage präsentiert werden und auch wenn dies technisch recht einfach möglich ist, dürfen diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers heruntergeladen und für eigene Zwecke verwendet werden.

Für Anfragen von Privatpersonen sowie öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen habe ich persönlich stets ein offenes Ohr, wenn man bei mir um eine Foto-Leihgabe vorstellig wird.

Und auch bei Anfragen aus der Wirtschaft hat sich bis jetzt immer eine für beide Seiten konstruktive und positive Vereinbarung gefunden. Wer mit Hilfe fremder Fotos Geld verdienen will, sollte auch bereit sein, dem Ersteller für die Nutzungsrechte (wie auch immer diese in beiderseitigem Einvernehmen dann gestaltet werden) einen angemessenen Betrag zu bezahlen.

Und ich denke, im Jahre 2009 darf sich niemand – und schon gar nicht ein Unternehmer – mit der Ausrede begnügen, “er hätte nicht gewußt, dass er fremde Werke nicht ungefragt verwenden dürfe“.

Zu Teil 2: Urheberrechtsschutz für Fotos