Archiv für die Kategorie „Fotografie“

Fuji S5 Pro – Erste Erkenntnisse

Sonntag, 31. Mai 2009

Die ersten 500 Fotos sind mit der neuen Fuji S5 Pro gemacht. Nachdem ich das Tamron 18-250 wieder zurückgegeben habe, fotografiere ich derzeit ausschließlich mit dem Sigma 10-20.

Was ist mir bisher aufgefallen:

  1. Die knapp 1,5 Kilogramm liegen super in der Hand.
  2. Die im tollen, hellen Sucher einblendbaren Gitternetzlinien sind einfach genial.
  3. Den rudimentären Life-View habe ich bisher noch nicht eingesetzt, wohl aber vermisse ich das schwenk- und drehbare “Oben-Auf”-Display der Sony R1 – gerade bei Fotos in Bodennähe.
  4. Trotz – oder auch wegen – des Fehlens jeglicher Motivprogramme sind die Einstellungsmöglichkeiten vielfältig.
  5. Die Kamera reagiert wesentlich empfindlicher auf Parameteränderungen als meine Sony R1, die idealen Einstellungen habe ich noch nicht gefunden.
  6. Die Farben der Fuji gefallen mir wesentlich besser als jene meiner Canon 400D.
  7. Wichtige Erkenntnis: Hinsichtlich Schärfe und Farbbrillianz der JPG-Bilder kann die Fuji S5 (wie auch schon die Canon 400D) trotz des fast dreifachen Preises nicht im Geringsten mit der Sony R1 mithalten, weshalb ich diese nunmehr fast 4 Jahre alte Bridgekamera immer mehr und mehr schätze. Schade, dass sich Sony nicht dazu entschließen konnte, ein Nachfolgemodell R2 zu präsentieren und stattdessen auf ihre “Plastikbomber” der Alpha-Serie setzt.

Ein Wort zu den Fuji-Farben:

Die Fuji S5 Pro hat ja den Ruf die schönsten aller DSLR-Farben out-of-cam zu erzeugen. Sowohl die unübertroffenen Hautfarben, die sie für die Studiofotografie und Portraits empfehlen, als auch die besonders natürlichen “Landschaftsfarben” Grün und Blau in den JPG´s sollen sie von der Konkurrenz abheben.

Diese natürlichen Farbtöne auch wirklich im Bild festzuhalten ist aber gar nicht so einfach, wie ich mittlerweile festellen mußte.

Derzeit suche ich gerade nach der für meinen Geschmack idealen Kombination zwischen Dynamikumfang (einstellbar zwischen 100 und 400%), Filmmodus, Farbsättigung, Kontrast und Schärfe.

Meine derzeitigen Favoriten für schöne, natürliche Landschaftfarben:

Variante 1

Filmmodus-Einstellung F1c oder alternativ auch F1b (nicht ganz so scharf).

Diese Filmmodi sind zwar eigentlich für Portraits und Mode-Aufnahmen gedacht, erzeugen aber besonders schöne, warme Naturfarben.

Der für Landschaftsfotos empfohlene Modus F2 gefällt mir persönlich nicht so sehr, die Farben sind mir zu grell und zu intensiv.

Variante 2

  • Dynamik: Besser nicht Auto, sondern ein Wert zwischen 100% und 170%
  • Farbe: STD (evtl. M-HIGH)
  • Grad: STD
  • Schärfe: M-Hard
  • Rauschunterdrückung: ORG (eingeschaltete Rauschunterdrückung kann unscharfe Bilder verursachen)

 

Bildgröße

Als Bildgröße bevorzuge ich die Einstellung M-Fein, die 6-Megapixel große Fotos liefert, eine Größe, die für meine Zwecke mehr als ausreichend ist und die durschnittlich 3,5 MB sind auch speicherplatzmäßig ein guter Kompromiss.

Für besondere Motive werde ich zukünftig aber auch das Bildformat Raw verwenden, bei dem sich die Bildgröße aber leider auf 25 MB aufbläst. Die späteren Entwicklungsmöglichkeiten, für die ich das FinePixStudio verwende, sind aber ungleich größer und feiner, als bei meinen bisherigen bescheidenen Bildanpassungen mit dem kostenlosen Foto-Tool IrfanView.

Dennoch möchte ich aber auch künftig meinem Anspruch treu bleiben, “Naturfotos” im zweifachen Sinne zu erstellen.

Bei den Motiven wird es sich um

  • a) Themen der Natur handeln (Berge, Landschaften, Tiere, Pflanzen, Gewässer, Sonnenaufgänge und Sonnenuntergänge, Wetterstimmungen, etc.), und
  • b) die Fotos sollen natürlich bleiben (ohne künstliche Photoshop-Retuschen).

Akku

Abschließend noch ein Wort zum Akku, den ich nach etwa 400 Fotos zum ersten Mal aufladen mußte. Die Fuji S5 ist als “Energiefresser” bekannt, und so ist die Akkuleistung auch bei Weitem nicht mit der Sony R1 vergleichbar, mit der ich mit einer Akkuladung locker die doppelte Bildmenge erreichen kann.

Witzigerweise verwendet die Fuji einen Akku, der dem Nikon-Akku rein äußerlich auf´s Haar gleicht, aber intern hat Fuji hier eine Sperre eingebaut, so dass auch wirklich nur Fuji-Akkus verwendet werden können. Baugleiche Exemplare von Fremdherstellern sollen nach Internet-Berichten aber wieder funktionieren.

So, das war´s für heute. Weitere Erfahrungsberichte demnächst.

Liebe Grüße – Dein / Ihr / Euer Christian

Mein neues Schätzchen: Fuji S5 Pro

Freitag, 29. Mai 2009

Mein neues Schätzchen ?

Nein, keine Angst, ich berichte heute nicht über ein Seitensprungerlebnis, welches mich in der Midlife-Crisis übermannt hat. Mit Unvernunft hat mein jüngster Kauf aber unter Umständen doch etwas zu tun. Denn ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, und habe mir wieder einmal einen neuen Fotoapparat zugelegt. Da es bei mir im langjährigen Durchschnitt aber ohnehin zwei davon pro Jahr sind, habe ich heuer noch einen Kauf frei ;-) .

In Summe habe ich in den letzten Jahren sicher schon wochenlange Foto-Tests hinter mir, und ich bin immer noch mehr als (angenehm) überrascht, dass meine gebrauchte Sony R1 selbst 4 Jahre nach Ihrem Einstand und fast 3 Jahre nach Einstellung der Produktion (leider) noch immer die beste Qualität aller Fotoapparate bietet. Selbst mehr als 3 Mal so teure DSLR´s schlägt diese Bridgekamera mit ihrem hervorragenden Zeiss-Objektiv locker, was Bildschärfe und Farbqualität Out-Of-Cam (ooc) betrifft.

Langfristig möchte ich aber jetzt doch schön langsam ins Lager der digitalen Spiegelreflexfotografie wechseln (analog hatte ich ja bereits jahrelang zwei Modelle).

Mein absolute Traumkamera wäre ja die Canon 5D Mark II. Neben den Kosten (mit einem vernünftigen Objektiv nahe an der 4.000-Euro-Grenze) schrecken mich aber vor allem auch die immensen Datenmengen der 21-Megapixel-Bilder, die wohl eine komplette Neuanschaffung meiner Computer-Ausstattung erfordern würden.

Und da ich bereits mit der Sony R1 eine in Fachkreisen höchst geschätzte Qualitätskamera mit besonderen Stärken in der Landschaftsfotografie mein Eigen nennen darf, folgte ich auch bei meiner neuesten Anschaffung nicht dem aktuellen “Mainstream”, sondern scherte wieder einmal von der breiten Fotografenmasse etwas aus.

Dies fiel mir umso leichter, als ich nicht einer bestimmten Marke, sondern einzig meinen persönlichen Anforderungen und Ansprüchen huldige. Und so verschlug es mich auch dieses Mal - wie schon bei der Sony R1 – wieder zu einem Auslaufmodell, welches nicht mehr weiter produziert und weiter entwickelt wird:

Ihr Name => Fuji S5 Pro.

Während ich meine Sony R1 mit ihrem idealen Brennweitenbereich von 24 bis 120 (KB-äquivalent) noch immer gerne für hochwertige Reportagefotos einsetzen möchte, werde ich die Fuji S5 Pro, die mit ihren maximal 12 Megapixel noch verhältnismäßig moderate Dateigrößen verzeichnet, künftig für besondere Gestaltungsmöglichkeiten in weitläufigen Landschaften verwenden.

Zu diesem Zweck habe ich ein Ultraweitwinkel-Objektiv erworben, nämlich das Sigma 10 – 20.

Da die Fuji S5 vom Gehäuse her ident ist mit der Nikon D200 (der Vorgängerin der aktuellen D300), ist sie auch zum Nikon-Bajonett kompatibel.

Während die S5 also äußerlich der Nikon D200 entspricht und damit auch alle für diese ausgelegten Objektive nutzen kann, gibt es im “Innenleben” – beim Sensor große und entscheidende Unterschiede: So wird der S5 nachgesagt, die mit Abstand natürlichsten und schönsten Farben zu erzeugen. Einer der Hauptgründe, warum ich mich für diese Kamera entschieden habe.

Wie bereits die Sony R1 ist auch die Fuji S5 keine Sport- und Action-Spezialistin. Geschwindigkeit ist wirklich nicht ihre Stärke. Da aber Landschaften äußerst selten dazu tendieren, sich schleunigst aus dem Staub zu machen, denke ich nicht, dass ich auf Grund der “Langsamkeit” Nachteile zu erwarten habe.

Ob und von welchen anderen meiner “Schätzchen” ich mich nun trenne, steht noch nicht fest (ginge es nach der AlpenYetin, sollte außer der Sony und der Fuji alles raus, um endlich neuen Stauraum zu gewinnen).

Mein aktueller Kamerapark

Mein aktueller Kamerapark

Das Tamron (18-250) auf der Fuji (ganz vorne) wurde mittlerweile durch das oben erwähnte Sigma 10-20 getauscht.

Neben des für mich eher uninteressanten Telebereiches war es die nicht unbedingt überzeugende Bildqualität, insbesondere die mangelhafte Schärfe, die mich zur Rückgabe des Tamron bewogen hat. Den Spitzenwert in diesem Bereich – von der Sony R1 gehalten – vermag aber auch das Sigma nicht zu erreichen, gescheige denn zu überbieten.

So, zum Schluß meines freudigen “Hurra, ich hab was Neues”-Artikels noch ein Bild vom ersten “Auslauf” mit der Fuji und dem Sigma:

Blick zum Stoderzinken

Blick zum Stoderzinken

 

Weitere – hoffentlich positive – Berichte über mein neues “Schätzchen” werden folgen.

Bis dahin – Liebe Grüße

Dein / Ihr / Euer Christian

Teil 5: Die Reaktion – Erster Akt

Donnerstag, 14. Mai 2009

Zu Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Auf die im vorhergehenden Teil dieser Artikelserie beschriebene E-Mail habe ich zunächst keine Antwort erhalten, weshalb ich mich nach 4 Tagen entschlossen habe, ein neuerliches Mail mit folgendem Inhalt zu verfassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich bis jetzt auf meine Anfrage vom 08.05.2009 von Ihnen noch keine Antwort erhalten habe, vermute ich, dass meine E-Mail irgendwo in den Weiten des Internets untergegangen ist.

Ich möchte Sie deshalb heute noch einmal um eine Stellungnahme zu meiner Mail (siehe unten – Anmerkung: Der Verweis bezieht sich auch meine 1. E-Mail) bitten.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

 

Dieses Mal aber habe ich den Empfängerkreis dieser E-Mail erweitert, insbesondere habe ich auch einen Bekannten eingebunden, der mir schon zuvor bei der Beweissicherung behilflich war.

Und auf die 2. Anfrage habe ich auch relativ prompt eine Antwort erhalten, die zwar sehr freundlich formuliert war, die ich aber inhaltlich so nicht akzeptieren konnte.

Ein Auszug:

Sehr geehrter Herr Suschegg!

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben das Mail vom 8.5.09 leider nicht erhalten, deshalb auch erst heute meine Antwort auf Ihr Mail. Ich bitte Sie hierfür um Entschuldigung. Wir erhalten die Bilder für Regionen immer von den dementsprechenden Tourismusverbänden und können diese für die Präsentation auf ########DOTCOM verwenden. Bezüglich der Verwendungsrechte würde ich Sie bitten mit der Urlaubsregion ######## Kontakt aufzunehmen.

Gerne fügen wir den Bildern Ihren Copyright dazu. Weiters werden wir unter die 2 Bilder noch Ihr Portal schreiben und dies verlinken. Leider können wir keinen Link auf der Startseite von ########DOTCOM setzen.

Hätten Sie Interesse an einer engeren Zusammenarbeit?

Herzliche Grüße

 

Insbesondere mit der sinngemäßen AussageWir verwenden die Bilder zwar für unsere Präsentation, bekommen diese aber von den Tourismusverbänden. Nehmen Sie bezüglich der Verwendungsrechte mit der betreffenden Urlaubsregion Kontakt auf.” kann ich mich aber keinesfalls abfinden

Ich denke zwar – nein, ich bin mir sicher – dass die diesbezügliche Gesetzeslage beim Urheberrechtsverletzer bestens bekannt ist, ich möchte aber wieder einmal die schon mehrfach angeführte Internetseite zum Thema “Urheberrecht” bemühen: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#haftung

Dort ist deutlich klargestellt, das der Grundsatz der “Haftung ohne Verschulden” gilt.

Zitat:

“Die Haftung nach dem UrhG setzt kein Verschulden voraus, d.h. man haftet auch, wenn man gar nicht weiß, dass man in ein fremdes Urheberrecht eingegriffen hat”.

 

Ich möchte jetzt nicht den oberlehrerhaften Besserwisser spielen, aber ein Unternehmen, welches zumindest einen Teil seiner Einnahmen mit Hilfe und Unterstützung schöner Fotos generiert, sollte bestens Bescheid wissen über die geltende Rechtslage. Und so ist es keinesfalls meine Aufgabe, wegen der Verwendungsrechte meines Eigentums mit irgendwem Kontakt aufzunehmen – und schon gar nicht mit einer “Region” – sondern ich muß um Erlaubnis gefragt werden, damit ich die Nutzungsrechte einräume.

Da ich aber noch immer auf eine gütliche Einigung vertraue, habe ich in einer weiteren E-Mail meine persönlich Einschätzung der Sachlage zwar deutlich klargestellt, gleichzeitig dem Unternehmen aber auch weitere Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch mehr dazu im nächsten Teil.

Fortsetzung folgt …

Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Mittwoch, 13. Mai 2009

Zu Teil 3: Vorgehensweise gegen Foto-Diebe

Im heutigen Beitrag meiner mehrteiligen Artikelserie zum Thema “Urheberrechtsschutz für Fotos” möchte ich meinen eigenen Fall etwas eingehender schildern, wie ich selbst zum Opfer einer Urheberrechtsverletzung wurde, und wie ich auf die mißbräuchliche Verwendung meiner Fotos ohne meine vorherige Einwilligung reagiert habe.

Mehr oder weniger durch Zufall habe ich erfahren, dass Bilder von mir auf einer fremden Homepage zu sehen sind. Ich war äußerst erstaunt, dass es sich ein gewerbliches Unternehmen erlaubt, ihre Webseiten unrechtmäßig mit fremden Fotos zu schmücken.

Und auch wenn ich nach dem Urheberrechtsgesetz jetzt ohne Umschweife zu einem Rechtsanwalt hätte gehen können, damit dieser, wenn schon nicht gleich eine gerichtliche Klage einreicht, so doch zumindest ein (teures) anwaltliches Schreiben verfasst, strebte ich eine gütliche und für den Urheberrechtsverletzer günstigere Lösung an.

Bei der Gelegenheit möchte ich nur noch einmal auf folgende hervorragende Seite zum Thema Urheberrecht verweisen: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#haftung

Denn grundsätzlich gilt der Grundsatz:  “Klage ohne vorherige Aufforderung

Zitat:

“Es gibt immer wieder ein böses Erwachen, wenn ein Urheberrechtsverletzer plötzlich ohne Vorankündigung, insbesondere ohne vorherige Unterlassungsaufforderung, eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, verbunden mit den übrigen Ansprüchen des UrhG zugestellt bekommt. Eine solche vorherige Warnung ist bei Urheberrechtsverletzungen deswegen nicht erforderlich, weil bereits bei einmaligem Verstoß vermutet wird, dass Wiederholungsgefahr besteht. Der Beklagte müsste in dieser Situation beweisen, dass aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise keine Wiederholungsgefahr mehr besteht und daher die Klage nicht notwendig war, was aber sehr schwierig ist. Der Beklagte verliert also den Prozess, auch wenn er die Urheberrechtsverletzung sofort beseitigt; die Kosten können auch bei einem kurzen Verfahren enorm sein.”

Auf Grund der Kenntnis um diese gesetzliche Regelung, sowie aus bereits im Internet dokumentierten Fällen mit bis zu 800 Euro Kosten, die der Urheberrechtsverletzer für ein bloßes Anwaltsschreiben berappen mußte, hätte ich auch dem im Impressum besagten Bilderklauers angeführten Passus ziemlich gelassen entgegen gesehen, wonach zuvor unbedingt mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen sei, anderenfalls man sich rechtlich wehren werde.

Mir aber ging es, wie gesagt, ja um eine gütliche und einvernehmliche Einigung mit dem Unternehmen, also habe ich die Firma per E-Mail kontaktiert.

Nachfolgend ein Auszug aus dieser Mail:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

anläßlich der Preisverleihung und Prämierung eines meiner Fotos (Hauptpreis bei Fotowettbewerb) wurde ich zu meiner großen Überraschung auch beglückwünscht, dass einige meiner Bilder auch auf Ihrer Domain ########DOTCOM ausgestellt sind.

Mit Erstaunen habe ich nun gesehen, dass wirklich zumindest ein Foto bei Ihnen zu finden ist:

  • Link1
  • Link2

Bedauerlicherweise haben Sie mich nicht vorher kontaktiert, denn in diesem Falle hätte ich Ihnen einen Sonderpreis anbieten können, insbesondere, wenn Sie an einer engeren Zusammenarbeit mit größeren Foto-Abnahmemengen interessiert gewesen wären.

Für die Abgeltung der Nutzungsbedingungen (rückwirkend für die nicht autorisierte Verwendung, sowie unbefristet in die Zukunft) gibt es für mich 2 Lösungsvarianten:

1.) Bezahlung meiner üblichen Fotopreise für gewerbliche Kunden (inkl. Aufschlag für bisherige unautorisierte Verwendung).

In diesem Fall würde ich Ihnen für Ihre Buchhaltung schriftlich eine Rechnung über den Betrag von 200 Euro zusenden, die Sie bitte in den nächsten Tagen nach Rechnungseingang begleichen würden.

Unter dem Foto ist zudem folgender Text anzubringen:
„Foto: Mein Name – Meine Domain“.

2.) Alternativ wäre ich auch mit einem Link auf Ihrer Homepage ########DOTCOM  (direkt auf der Startseite) mit folgendem Linktext einverstanden: “Dies und Das”.
Verlinkung auf www.wanderprofi.at – und zwar so, dass es zu einer PageRank-Weitergabe kommt (also kein Attribut rel=”nofollow”).

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, für welche Abgeltungsvariante Sie sich letztendlich entscheiden.

Liebe Grüße

 

Im nächsten Teil dieser Artikelserie werde ich erzählen, ob und in welcher Form ich eine Reaktion vom Website-Betreiber, erhalten habe.

Zu Teil 5: Die Reaktion – Erster Akt