Archiv für Mai 2009

Überschreitung von Kammspitz und Stoderzinken

Donnerstag, 28. Mai 2009

Nachtrag zu meiner “Überschreitungstour” über die Gröbminger Hausberge am 21.05.2009.

Eigentlich hatte ich diese Tour schon seit 1 bis 2 Jahren geplant, es hat sich aber bisher noch nie ergeben. Heute sollte es endlich so weit sein.

Von Gröbming-Hofmanning startend wollte ich die Gröbminger Hausberge Kammspitz, Stoderzinken und Freienstein entgegen dem Uhrzeigersinn überschreiten.

Und da er fast am Weg liegt, habe ich heute auch den unscheinbaren und kaum als eigenenen Gipfel ausnehmbaren Winterstein mitgenommen.

Während es beim Aufstieg und am Gipfel des Kammspitz durch den Wind noch ziemlich frisch, um nicht zu sagen “kalt” war, wurde es im Tagesverlauf dann zunehmend warm bis heiß.

Beim Miesbodensee legte ich ein erstes Pauserl ein, danach ging es weiter über die Viehbergalm, wo sich etliche Mountainbiker tummelten. Beim Abstieg Richtung Rahnstube traf ich auf Petra, die mit Marko und einer Bekannten gerade zur Alm aufstieg.

Über den Rotwandschlag zur Brünnerhütte und hinauf zum gut besuchten Gipfel des Stoderzinken.

Im Gipfelbuch konnte ich lesen, dass meine Liebste heute bereits vor ca. 2 Stunden ihre Spuren hier hinterlassen hatte und sich darüber freute, vor mir hier gewesen zu sein :-/

Beim Stoderbrünnl füllte ich meine Wasservorräte auf, denn danach hatte ich noch den Freienstein am Plan. Mittlerweile wurde es immer bewölkter und gar nicht weit entfernt, etwa im Bereich von Niederöblarn war Donnergrollen zu vernehmen.

Auch am Freienstein im Gipfelbuch hat sich die AlpenYetin bereits verewigt. Da sie nicht wußte, ob Sie nach Ihrer Verletzung schon mit mir würde mithalten können, hat sie heute noch einmal alleine eine “Probewanderung” unternommen. Mit ca. 1.400 Höhenmeter und 15 Kilometer hat sie ihre Bewährungsprobe aber bestens bestanden, so dass wir die nächste größere Wanderung wieder gemeinsam planen konnten.

Die vollständige Tourenbeschreibung könnt ihr beim Link am Anfang dieses Beitrages nachlesen, alle Tourenbeschreibungen findet Ihr im Tourenalbum auf AlpenYeti´s Wanderseiten.

Liebe Grüße – Dein / Ihr / Euer Christian

Endlich wieder gemeinsam

Montag, 18. Mai 2009

Mehr als 4 Monate nach Ihrem Berg-Unfall gab es heute endlich wieder eine Wanderung mit meiner AlpenYetin.

Von den Distanzen konnte die Tour natürlich nicht mit den Bergunternehmungen der letzten Wochen mithalten, genossen haben wir diese Gemeinschaftstour aber sehr. Abgesehen vom herrlichen Gefühl, wieder gemeinsam durch die Natur streifen zu können, konnte dieser Wandertag mit einer Vielzahl gänzlich unterschiedlicher Eindrücke aufwarten, die ich nicht nur mittels Fotoapparat festzuhalten versuchte, sondern es kam auch wieder einmal die Videokamera zum Einsatz.

Jetzt aber der Reihe nach: Wohin führte uns der Ausflug ?

Grimming

Grimming

Nach einem kurzen Zwischenstopp nahe Espang, wo wir das Grimmingtor fotografierten und filmten, fuhren wir zum Ausgangspunkt unserer Hauptwanderung nach Wörschach.

Im Gegensatz zu den anderen gerade am Parkplatz aufbrechenden Wanderergrüppchen strebten wir nicht direkt der Wörschachklamm zu, sondern folgten der Markierung in entgegengesetzter Richtung dieser Rundtour – entgegen dem Uhrzeigersinn – auf einem Waldsteig hinauf zur Burgruine Wolkenstein, wo wir neben der Einsamkeit auch die schöne Aussicht über das Ennstal geniessen durften.

Natürlich wurde auch ausgiebig fotografiert und gefilmt.

Burgruine Wolkenstein

Burgruine Wolkenstein

Von den “Burgresten” setzten wir unsere Wanderung über grüne, saftige Wiesen in nördliche Richtung fort - begleitet vom schönsten Gezwitscher der heimischen Vogelwelt. Das einzige, was uns heute zum vollkommenen ornithologischen Genuß fehlte, war das bei der letzten Wanderung auf den Hechlstein so häufig und deutlich vernommene Kuckucksrufen.

Schließlich dreht der Weg nach Westen und ein unschwieriges Steiglein, welches heute auch von vielen Familien mit kleineren Kindern in umgekehrter Richtung begangen wurde, führt hinab zu den tosenden Wasserfällen in der sehenswerten Wörschachklamm.

Wasserfall in der Wörschachklamm

Wasserfall in der Wörschachklamm

Am unteren Eingang in die Wörschachklamm – bei der Kassa – trafen wir zufällig auf einen interessanten Mann, der seine Berufung darin gefunden hat, aus Pilzen und Flechten einzigartige urige Köpfe zu basteln – quasi Pilzköpfe (nicht zu verwechseln mit den 4 legendären, von mir höchst geschätzten Musikern aus England). Die Geschichten und Informationen, die er uns in kurzer Zeit erzählen konnte, waren derart interessant, dass ich vorhabe, ihn einmal für ein ausführliches Interview und Portrait zu gewinnen.

Pilzkoepfe

Pilzkoepfe

Nach dieser Wanderung kamen wir bei der Heimfahrt zwischen Stainach und Trautenfels an einer herrlichen Blumenwiese vorbei, die ich natürlich nicht unfotografiert links liegen lassen konnte. Amüsiert stellten wir fest, dass sich auch 2 andere Fotografen, ausgestattet mit üppiger Technik, in den Blumenfeldern tummelten.

Blumenwiese

Blumenwiese

Nach einem kurzen Abstecher zu den Fischteichen unter dem Schloß Trautenfels wollten wir heute auch die Straußenfarm am Niederöblarner Gritschenberg besuchen, von der wir schon einige Erzählungen gehört haben.

Und dort konnten wir uns persönlich davon überzeugen, dass in der Bergwelt über dem steirischen Ennstal die “Hühnchen” tatsächlich etwas größer werden, als anderswo.

Ennstaler "Hühnchen"

Ennstaler "Hühnchen"

Den Tag ließen wir schließlich gemütlich zu Hause ausklingen. Man muß ja nicht immer in der Wohnung sitzen, um am Notebook arbeiten zu können ;-)

Mobiler Arbeitsplatz

Mobiler Arbeitsplatz

 

Den vollständigen Fotobericht der Wandertour “Burgruine Wolkenstein – Wörschachklamm” findet Ihr demnächst am gewohnten Platz auf AlpenYeti´s Wanderseiten. Und irgendwann sollte dann auch das geschnittene Video – ebenfalls auf www.wanderprofi.at – zu finden sein.

Liebe Grüße – Dein / Ihr / Euer Christian

Teil 5: Die Reaktion – Erster Akt

Donnerstag, 14. Mai 2009

Zu Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Auf die im vorhergehenden Teil dieser Artikelserie beschriebene E-Mail habe ich zunächst keine Antwort erhalten, weshalb ich mich nach 4 Tagen entschlossen habe, ein neuerliches Mail mit folgendem Inhalt zu verfassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich bis jetzt auf meine Anfrage vom 08.05.2009 von Ihnen noch keine Antwort erhalten habe, vermute ich, dass meine E-Mail irgendwo in den Weiten des Internets untergegangen ist.

Ich möchte Sie deshalb heute noch einmal um eine Stellungnahme zu meiner Mail (siehe unten – Anmerkung: Der Verweis bezieht sich auch meine 1. E-Mail) bitten.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

 

Dieses Mal aber habe ich den Empfängerkreis dieser E-Mail erweitert, insbesondere habe ich auch einen Bekannten eingebunden, der mir schon zuvor bei der Beweissicherung behilflich war.

Und auf die 2. Anfrage habe ich auch relativ prompt eine Antwort erhalten, die zwar sehr freundlich formuliert war, die ich aber inhaltlich so nicht akzeptieren konnte.

Ein Auszug:

Sehr geehrter Herr Suschegg!

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben das Mail vom 8.5.09 leider nicht erhalten, deshalb auch erst heute meine Antwort auf Ihr Mail. Ich bitte Sie hierfür um Entschuldigung. Wir erhalten die Bilder für Regionen immer von den dementsprechenden Tourismusverbänden und können diese für die Präsentation auf ########DOTCOM verwenden. Bezüglich der Verwendungsrechte würde ich Sie bitten mit der Urlaubsregion ######## Kontakt aufzunehmen.

Gerne fügen wir den Bildern Ihren Copyright dazu. Weiters werden wir unter die 2 Bilder noch Ihr Portal schreiben und dies verlinken. Leider können wir keinen Link auf der Startseite von ########DOTCOM setzen.

Hätten Sie Interesse an einer engeren Zusammenarbeit?

Herzliche Grüße

 

Insbesondere mit der sinngemäßen AussageWir verwenden die Bilder zwar für unsere Präsentation, bekommen diese aber von den Tourismusverbänden. Nehmen Sie bezüglich der Verwendungsrechte mit der betreffenden Urlaubsregion Kontakt auf.” kann ich mich aber keinesfalls abfinden

Ich denke zwar – nein, ich bin mir sicher – dass die diesbezügliche Gesetzeslage beim Urheberrechtsverletzer bestens bekannt ist, ich möchte aber wieder einmal die schon mehrfach angeführte Internetseite zum Thema “Urheberrecht” bemühen: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#haftung

Dort ist deutlich klargestellt, das der Grundsatz der “Haftung ohne Verschulden” gilt.

Zitat:

“Die Haftung nach dem UrhG setzt kein Verschulden voraus, d.h. man haftet auch, wenn man gar nicht weiß, dass man in ein fremdes Urheberrecht eingegriffen hat”.

 

Ich möchte jetzt nicht den oberlehrerhaften Besserwisser spielen, aber ein Unternehmen, welches zumindest einen Teil seiner Einnahmen mit Hilfe und Unterstützung schöner Fotos generiert, sollte bestens Bescheid wissen über die geltende Rechtslage. Und so ist es keinesfalls meine Aufgabe, wegen der Verwendungsrechte meines Eigentums mit irgendwem Kontakt aufzunehmen – und schon gar nicht mit einer “Region” – sondern ich muß um Erlaubnis gefragt werden, damit ich die Nutzungsrechte einräume.

Da ich aber noch immer auf eine gütliche Einigung vertraue, habe ich in einer weiteren E-Mail meine persönlich Einschätzung der Sachlage zwar deutlich klargestellt, gleichzeitig dem Unternehmen aber auch weitere Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch mehr dazu im nächsten Teil.

Fortsetzung folgt …

Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Mittwoch, 13. Mai 2009

Zu Teil 3: Vorgehensweise gegen Foto-Diebe

Im heutigen Beitrag meiner mehrteiligen Artikelserie zum Thema “Urheberrechtsschutz für Fotos” möchte ich meinen eigenen Fall etwas eingehender schildern, wie ich selbst zum Opfer einer Urheberrechtsverletzung wurde, und wie ich auf die mißbräuchliche Verwendung meiner Fotos ohne meine vorherige Einwilligung reagiert habe.

Mehr oder weniger durch Zufall habe ich erfahren, dass Bilder von mir auf einer fremden Homepage zu sehen sind. Ich war äußerst erstaunt, dass es sich ein gewerbliches Unternehmen erlaubt, ihre Webseiten unrechtmäßig mit fremden Fotos zu schmücken.

Und auch wenn ich nach dem Urheberrechtsgesetz jetzt ohne Umschweife zu einem Rechtsanwalt hätte gehen können, damit dieser, wenn schon nicht gleich eine gerichtliche Klage einreicht, so doch zumindest ein (teures) anwaltliches Schreiben verfasst, strebte ich eine gütliche und für den Urheberrechtsverletzer günstigere Lösung an.

Bei der Gelegenheit möchte ich nur noch einmal auf folgende hervorragende Seite zum Thema Urheberrecht verweisen: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#haftung

Denn grundsätzlich gilt der Grundsatz:  “Klage ohne vorherige Aufforderung

Zitat:

“Es gibt immer wieder ein böses Erwachen, wenn ein Urheberrechtsverletzer plötzlich ohne Vorankündigung, insbesondere ohne vorherige Unterlassungsaufforderung, eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, verbunden mit den übrigen Ansprüchen des UrhG zugestellt bekommt. Eine solche vorherige Warnung ist bei Urheberrechtsverletzungen deswegen nicht erforderlich, weil bereits bei einmaligem Verstoß vermutet wird, dass Wiederholungsgefahr besteht. Der Beklagte müsste in dieser Situation beweisen, dass aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise keine Wiederholungsgefahr mehr besteht und daher die Klage nicht notwendig war, was aber sehr schwierig ist. Der Beklagte verliert also den Prozess, auch wenn er die Urheberrechtsverletzung sofort beseitigt; die Kosten können auch bei einem kurzen Verfahren enorm sein.”

Auf Grund der Kenntnis um diese gesetzliche Regelung, sowie aus bereits im Internet dokumentierten Fällen mit bis zu 800 Euro Kosten, die der Urheberrechtsverletzer für ein bloßes Anwaltsschreiben berappen mußte, hätte ich auch dem im Impressum besagten Bilderklauers angeführten Passus ziemlich gelassen entgegen gesehen, wonach zuvor unbedingt mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen sei, anderenfalls man sich rechtlich wehren werde.

Mir aber ging es, wie gesagt, ja um eine gütliche und einvernehmliche Einigung mit dem Unternehmen, also habe ich die Firma per E-Mail kontaktiert.

Nachfolgend ein Auszug aus dieser Mail:

 Sehr geehrte Damen und Herren,

anläßlich der Preisverleihung und Prämierung eines meiner Fotos (Hauptpreis bei Fotowettbewerb) wurde ich zu meiner großen Überraschung auch beglückwünscht, dass einige meiner Bilder auch auf Ihrer Domain ########DOTCOM ausgestellt sind.

Mit Erstaunen habe ich nun gesehen, dass wirklich zumindest ein Foto bei Ihnen zu finden ist:

  • Link1
  • Link2

Bedauerlicherweise haben Sie mich nicht vorher kontaktiert, denn in diesem Falle hätte ich Ihnen einen Sonderpreis anbieten können, insbesondere, wenn Sie an einer engeren Zusammenarbeit mit größeren Foto-Abnahmemengen interessiert gewesen wären.

Für die Abgeltung der Nutzungsbedingungen (rückwirkend für die nicht autorisierte Verwendung, sowie unbefristet in die Zukunft) gibt es für mich 2 Lösungsvarianten:

1.) Bezahlung meiner üblichen Fotopreise für gewerbliche Kunden (inkl. Aufschlag für bisherige unautorisierte Verwendung).

In diesem Fall würde ich Ihnen für Ihre Buchhaltung schriftlich eine Rechnung über den Betrag von 200 Euro zusenden, die Sie bitte in den nächsten Tagen nach Rechnungseingang begleichen würden.

Unter dem Foto ist zudem folgender Text anzubringen:
„Foto: Mein Name – Meine Domain“.

2.) Alternativ wäre ich auch mit einem Link auf Ihrer Homepage ########DOTCOM  (direkt auf der Startseite) mit folgendem Linktext einverstanden: “Dies und Das”.
Verlinkung auf www.wanderprofi.at – und zwar so, dass es zu einer PageRank-Weitergabe kommt (also kein Attribut rel=”nofollow”).

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, für welche Abgeltungsvariante Sie sich letztendlich entscheiden.

Liebe Grüße

 

Im nächsten Teil dieser Artikelserie werde ich erzählen, ob und in welcher Form ich eine Reaktion vom Website-Betreiber, erhalten habe.

Zu Teil 5: Die Reaktion – Erster Akt